8. Juli 2011
Die Voraussetzungen einen Wechsel in die PKV
Die Möglichkeit, sich an Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung privat zu versichern, ist nicht jedem ohne Weiteres gegeben. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Von dieser befreit sind Personen, deren Bruttojahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungsgrenze genannt, liegt. Diese Grenze liegt bei 49.500 Euro. Mit einem Einkommen unterhalb dieser Grenze ist eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen möglich. Eine Ausnahme liegt zum Beispiel bei Studenten vor. Diese können sich innerhalb von drei Monaten nach Studienaufnahme von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und dann in eine private Krankenversicherung eintreten. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es meist spezielle Tarife diese Zwecke. Das Selbe gilt Kinder, die noch kein Einkommen haben und über die Eltern versichert sind.
Doch das Gehalt ist nicht das einzige Kriterium, das darüber entscheidet, ob eine Aufnahme in die private Krankenversicherung möglich ist oder nicht. Es kommt vor, dass Versicherungen Kunden bedingt durch ihren Gesundheitszustand, bzw. bedingt durch deren Vorerkrankungen, ablehnen. Das liegt daran, dass die Versicherungen in diesem Fall zu hohe zukünftige Kosten erwarten und darum das Versicherungsverhältnis ablehnen. Dies ist gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich, sie müssen alle Interessierten in ein Versicherungsverhältnis aufnehmen.
Zum Beispiel können auf dem Internetportal www.private-krankenversicherung.net Voraussetzungen nachgelesen werden, die hierüber weiter informieren.