13. Juli 2011
Sozialleistungen und Riester-Rente
Sozialleistungen sind häufig ein Rettungsanker, der den Empfängern ein akzeptables Leben ermöglicht. Sozialleistungen sind unabhängig vom Alter, diese können sowohl junge, als auch ältere Menschen treffen. Gerade ältere Menschen, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, gibt es hier ein spezielles Modell, welches geeigneter ist und daher, wenn Rententips erteilt werden, immer genannt werden sollte.
Um Sozialleistungen zu beantragen, muss bei dem jeweils zuständigen Grundsicherungsamt ein entsprechender Antrag gestellt werden. Auf Grundlage des Grundsicherungsgesetzes (GSiG) gilt seit Beginn des Jahres 2003 die bedarfsorientierte „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“. Anhand dieser Regelung soll die grundlegende Versorgung von Menschen, die bedingt durch ihr Alter oder ihres Gesundheitszustandes dauerhaft erwerbsunfähig sind, auch im Alter sichergestellt werden. Der Unterschied zur Sozialhilfe besteht darin, dass das Vermögen der Kinder (bzw. der Eltern, falls es sich um jüngere erwerbsunfähige Personen handelt) nicht die Berechnung herangezogen wird. Diese Möglichkeit bietet vielen Rentnern eine Perspektive, die den Lebensstandard sichert. Der Vorteil, den die Rentner aus dieser speziellen Sozialleistung ziehen, ist, dass sie nicht ihre Kinder nach Geld fragen müssen. Unabhängig davon, ob überhaupt Kinder da sind, bzw. diese finanziell in der Lage dazu sind, die Eltern zu unterstützen, ist es den meisten Rentnern äußerst unangenehm, wenn sie ihre Kinder um Geld bitten müssen.